1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
  2. Welche Risiken bestehen beim Arbeitslosengeld?
  3. Sieht ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung vor?
  4. Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
  5. Ist ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung möglich?
  6. Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag einhalten?
  7. Was geschieht mit dem Resturlaub im Aufhebungsvertrag?
  8. Vorsicht bei besonderen Situationen
  9. Fazit
  10. Kostenloses Muster zum Download
  11. Häufige Fragen

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Im Gegensatz zu einer Kündigung, die einseitig entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen wird, beendet ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Es müssen also beide Seiten zustimmen. Notwendig ist ein schriftlicher Vertrag.

Hinweis: Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

2. Welche Risiken bestehen beim Arbeitslosengeld?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht Ihnen in der Regel Arbeitslosengeld I zu, sofern Sie vorher lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Mit einem Aufhebungsvertrag geben Sie Ihr Arbeitsverhältnis allerdings freiwillig auf. Die Agentur für Arbeit verhängt deshalb eine sogenannte Sperrzeit, während derer Sie kein Arbeitslosengeld I erhalten. Diese Sperrzeit beträgt grundsätzlich 12 Wochen. Außerdem verkürzt sich die maximale Bezugsdauer mindestens um diesen Zeitraum. Ältere Arbeitnehmer müssen sogar damit rechnen, bis zu sechs Monate kürzer Arbeitslosengeld zu erhalten, wenn sie die maximale Bezugsdauer ausreizen.

Ausnahme: Sie hatten einen wichtigen Grund, das Arbeitsverhältnis zu beenden, z.B. wenn Ihnen ohnehin eine rechtmäßige Kündigung aus betriebsbedingten Gründen konkret droht. Hier kommt es oft auf geschickte rechtliche Gestaltungen an.

Außerdem wird unter Umständen Ihre Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

3. Sieht ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung vor?

Geht die Initiative für den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber aus, wird er Ihnen in den meisten Fällen eine Abfindung anbieten, weil Sie als Arbeitnehmer einen hohen Kündigungsschutz genießen (sofern Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden oder in einem Kleinbetrieb arbeiten). Häufig folgt auf eine Kündigung daher eine Kündigungsschutzklage und ein Gerichtsverfahren, das für den Arbeitgeber lästig und teuer ist. Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags verzichten Sie hingegen auf Ihren Kündigungsschutz. Die Abfindung bietet Ihnen der Arbeitgeber als Anreiz an.

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Die wichtigsten Faktoren sind dabei,

  • ob alternativ eine Kündigung vor Gericht leicht durchsetzbar wäre
  • ob womöglich sogar Sonderkündigungsschutz besteht (z.B. als werdende Mutter, Betriebsrat oder aufgrund Schwerbehinderung) und
  • wie lange Sie schon im Betrieb tätig sind.

Als erste Orientierung lässt sich folgende in der Praxis verbreitete Formel nutzen:

Anzahl der Jahre im Betrieb x 0,5 Bruttomonatsgehalt

Dabei handelt es sich allerdings nur um eine sehr grobe Faustformel. In einigen Fällen sollte die Abfindung deutlich darüber liegen. In anderen Konstellationen können Sie erst gar nicht mit einer Abfindung rechnen. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Kündigung mehr oder weniger „glasklar“ rechtmäßig ist (Beispiel: Sie haben nachweislich Wertgegenstände Ihres Arbeitgebers gestohlen).

4. Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Ob bei einem Aufhebungsvertrag gegenüber der Kündigung für Sie die Vor- oder Nachteile überwiegen, hängt entscheidend von den konkreten Umständen ab.

Insbesondere lassen sich folgende Vorteile nennen:

  • Abfindung: Je nach Verhandlungsposition können Sie eine beträchtliche Abfindung erzielen.
  • Arbeitszeugnis: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich im Aufhebungsvertrag über den Inhalt des Arbeitszeugnisses einigen, das oftmals positiver ausfällt als nach einer Kündigung. Sie sollten einen konkreten Wortlaut bestimmen. „Wohlwollend“ muss das Zeugnis ohnehin formuliert sein.
  • Sofort zur neuen Stelle: Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie einen neuen Job schneller antreten. Bei einer Kündigung müssen Sie hingegen zunächst die Kündigungsfrist abwarten, die grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende beträgt.
  • Fristlose Kündigung vermeiden: Nach einem schweren Fehlverhaften kann man mit einem Aufhebungsvertrag den Makel einer fristlosen Kündigung vermeiden.

Allerdings kann der Aufhebungsvertrag auch erhebliche Nachteile haben:

  • Kein Kündigungsschutz: Durch die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag verlieren Sie sowohl den allgemeinen als auch einen etwaigen Sonderkündigungsschutz. Haben Sie den Vertrag einmal unterschrieben, geben Sie damit endgültig Ihren Arbeitsplatz auf. Der Aufhebungsvertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen rückgängig machen.
  • Sperrzeit: Unter Umständen erhalten Sie erst 12 Wochen später und insgesamt weniger Arbeitslosengeld.
  • Keine Anhörung des Betriebsrats: Anders als bei der Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei einem Aufhebungsvertrag nicht anhören.

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5. Ist ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung möglich?

Ein Ausbildungsvertrag besteht grundsätzlich so lange, bis die Abschlussprüfung bestanden oder die Dauer der Ausbildung abgelaufen ist. Eine Kündigung von Azubis ist nur schwer möglich!

Möchten Sie den Ausbildungsplatz wechseln, ist daher ein Aufhebungsvertrag oft die einzige Option. Dabei sind die zuvor genannten Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags zu beachten.

Geht die Initiative für einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber aus, ist besondere Vorsicht geboten. Auszubildende sollten in aller Regel nicht auf ihren hohen Kündigungsschutz verzichten. Bei einem minderjährigen Azubi müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) den Aufhebungsvertrag ebenfalls unterzeichnen.


6. Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag einhalten?

Während bei einer Kündigung in der Regel die Kündigungsfrist einzuhalten ist, kann das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden.

Aber Achtung: Wenn ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis noch vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet, riskieren Sie neben einer Sperrzeit auch eine sog. Ruhenszeit, die nichts anderes bedeutet als eine Anrechnung Ihrer Abfindung auf das Arbeitslosengeld.

Diese Regelung kann Ihnen natürlich egal sein, wenn Sie ohnehin gleich auf eine neue Stelle wechseln oder aus anderen Gründen nicht auf Arbeitslosengeld I angewiesen sind.


7. Was geschieht mit dem Resturlaub im Aufhebungsvertrag?

Da der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis regelmäßig recht kurzfristig beendet, hat der Arbeitnehmer oftmals noch nicht alle Urlaubstage verbraucht, sodass noch „Resturlaub“ offen ist. Sie sollten im Aufhebungsvertrag eine Regelung zu diesen offenen Urlaubstagen treffen.

Häufig wird Ihr Arbeitgeber Sie nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freistellen – Sie müssen also nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Diese Freistellung reduziert aber nur dann Ihren  Resturlaub, wenn dies ausdrücklich angeordnet ist und die Freistellung unwiderruflich erfolgt.

Können Sie Ihren Urlaub nicht mehr vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen, sind Ihnen die noch offenen Tage auszuzahlen. Aus diesem Grund sollten Sie auch vorsichtig sein, wenn Ihnen eine sog. Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, denn dadurch gehen Ihre Ansprüche auf Auszahlung des Resturlaubs unter Umständen verloren.

8. Vorsicht bei besonderen Situationen

In folgenden Fällen sind einige Besonderheiten beim Aufhebungsvertrag zu beachten:

  1. Kurzarbeit: Schließen Sie bei Kurzarbeit einen Aufhebungsvertrag, entfällt Ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die Zukunft. Für die Zeit zwischen Unterschrift und Ausscheiden besteht derzeit Rechtsunsicherheit, welchen Lohn Sie erhalten.
  2. Krankheit: Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit ist für Arbeitnehmer nur im Einzelfall sinnvoll, insbesondere wenn das Krankengeld bald ausläuft.
  3. Vor Arbeitsantritt: In dieser Situation kann ein Aufhebungsvertrag vor allem dann weiterhelfen, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag die Kündigung vor Arbeitsantritt verbietet.
  4. Bei Insolvenz des Arbeitgebers: Zuständig ist der Insolvenzverwalter, wenn es sich nicht um eine sogenannte Eigenverwaltung handelt, bei der der Arbeitgeber die Kontrolle über sein Unternehmen behält. In diesem Fall wird häufig keine Abfindung angeboten oder diese fällt nur gering aus. Schließen Sie den Aufhebungsvertrag noch vor der Insolvenzeröffnung ab, ist unsicher, ob Sie die Abfindung überhaupt erhalten. Mit einem Abschluss nach Insolvenzeröffnung sind Sie in aller Regel auf der sicheren Seite. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist bei Insolvenz des Arbeitgebers weniger wahrscheinlich, weil die Insolvenz grundsätzlich als wichtiger Grund für die freiwillige Arbeitsaufgabe anerkannt ist. Es kommt aber auf den Einzelfall an.

9. Fazit

  • Bei einem Aufhebungsvertrag besteht die Gefahr einer sog. Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld I.
  • Ob eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese ausfällt, ist Verhandlungssache – eine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung besteht nicht.
  • Geht die Initiative vom Arbeitgeber aus, sollten Sie meist auf der Einhaltung der Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag bestehen. Sonst wird Ihre Abfindung unter Umständen auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags hängen vom Einzelfall ab. Üblicherweise ist die Abfindung der größte Vorteil, der Verlust des Kündigungsschutzes der größte Nachteil.

10. Kostenloses Muster zum Download

Damit Sie typische Fehler vermeiden, haben wir eine Vorlage für einen Aufhebungsvertrag formuliert und zum Download bereitgestellt. Sie können dieses kostenlose Muster durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten ergänzen.

Den Link zum Download der Vertragsvorlage als PDF- und Word-Dokument finden Sie am Ende dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss von Aufhebungsverträgen für Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtliche Nachteile mit sich bringen kann (etwa eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I). Wir beraten Sie hierzu gerne.

Verwenderhinweis: Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der gesamten Vertragsvorlage oder einzelner Teile davon. Es handelt sich um eine Orientierungs- und Formulierungshilfe, bei der wir nicht garantieren können, dass diese für Ihre Bedürfnisse ausreichend ist.

Wir raten Ihnen dringend, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlichen Rat einzuholen. Wir übernehmen keine Haftung für die hier bereitgestellten Inhalte und deren Verwendung.

Bitte prüfen Sie vor der Verwendung dieses Musters, welche Vertragsbestimmungen Sie übernehmen wollen und streichen oder ergänzen Sie gegebenenfalls Unzutreffendes.

Bitte vergessen Sie nicht, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages der Schriftform bedarf. Originalunterschriften sind daher erforderlich (Fax, E-Mail etc. genügen nicht!).

Aufhebungsvertrag

zwischen

Firma: ___________________________________________________________

Sitz: _____________________________________________________________

(nachfolgend: „Arbeitgeber“)

und

Herrn/Frau: ______________________________________________________

Adresse: _________________________________________________________

(nachfolgend: „Arbeitnehmer“)

wird der folgende Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den Parteien gemäß Arbeitsvertrag vom __________ bestehende Arbeitsverhältnis wird (ggf.: „auf Veranlassung des Arbeitgebers“ / „im beiderseitigen Einvernehmen“ / „auf Wunsch des Arbeitnehmers“. Ggf.: „aus personenbedingten Gründen“ / „aus betrieblichen Gründen“ / „zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen arbeitgeberseitigen, ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung unter Beachtung der für den Arbeitgeber maßgeblichen Kündigungsfrist“) mit Wirkung zum _____________ aufgehoben.

§ 2 Ordnungsgemäße Abwicklung

Bis zu seiner Beendigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordnungsgemäß abgewickelt.

Der Arbeitnehmer ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Gegenstände (…), die dem Arbeitgeber gehören oder die ihm von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt worden sind, spätestens zum Beendigungstermin unbeschädigt an diesen zurückzugeben.

§ 3 Abfindung

Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung in Höhe von € ____________ (in Worten: Euro ____________) brutto. Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltsabrechnung zur Zahlung fällig.

§ 4 Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches sich auf Führung und Leistung erstreckt und welches den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindert.

§ 5 Hinweise

Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungstermin bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden sowie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten muss, damit keine Rechtsnachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat sich der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit.

Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er Auskünfte über mögliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen dieses Aufhebungsvertrages bei den Sozialversicherungsträgern (insbesondere der Agentur für Arbeit) sowie dem Finanzamt einholen soll. Der Arbeitgeber erteilt hierzu keine Auskunft. Der Arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere Hinweise des Arbeitgebers.

§ 6 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Aufhebungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Unterzeichnet:

Ort: ___________________________                  Datum: ___________________________

______________________________                    _________________________________

Unterschrift Arbeitgeber          Unterschrift Arbeitnehmer


Zusätzlich zu diesem Grundmuster können Sie in einem Aufhebungsvertrag unter anderem folgende Punkte regeln:

  • Recht zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggf. unter Aufstockung der Abfindung (sog. Turbo- oder Sprinterklausel)
  • Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung, ggf. unter Anrechnung von Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüchen
  • Vererblichkeit und Auszahlungsmodalitäten der Abfindung
  • Konkrete Benotung und/oder Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich der Zeugnisformulierung
  • Zahlung von Weihnachtsgeld / Bonuszahlungen / Berechnung der variablen Vergütung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitspapiere
  • Rückgabe Dienstwagen
  • Herausgabe Unterlagen / Passwörter
  • Übernahme von Rechtsanwaltskosten
  • Wettbewerbsverbot
  • Verschwiegenheitsgebot
  • etc.

Wir sind Ihnen bei der Erstellung eines individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Aufhebungsvertrages gerne behilflich.

Aufhebungsvertrag: Kostenlose Vorlage
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11. Häufige Fragen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Kann man einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Bin ich nach einem Aufhebungsvertrag krankenversichert?
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Wie schreibe ich einen Aufhebungsvertrag?
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Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
(Wann) Muss ich mich nach einem Aufhebungsvertrag arbeitslos melden?
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